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   BVerwG, 14.07.1960 - III C 97.58   

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https://dejure.org/1960,759
BVerwG, 14.07.1960 - III C 97.58 (https://dejure.org/1960,759)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1960 - III C 97.58 (https://dejure.org/1960,759)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1960 - III C 97.58 (https://dejure.org/1960,759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 81
  • MDR 1960, 869
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 98.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1960 - III C 97.58
    Eine gegen die Kündigungsvorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen vom 25. September 1939 (RGBl. I S. 1955) verstoßende fristlose Rückzahlung von Spargeldern in Form einer Abbuchung vom Sparkonto ist bei Beurteilung der Höhe des Sparguthabens im Währungsausgleich Vertriebener auch dann zu berücksichtigen, wenn der Sparer das Geld tatsächlich nicht empfangen hat (Abweichung von BVerwG IV C 98.56 - Urteil vom 28. Juni 1957).

    Zwar hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 98.56 - (RLA 1957 S. 335 = MDR 1957 S. 763) ausgesprochen, daß eine gegen die Kündigungsvorschriften verstoßende fristlose Rückzahlung von Spargeldern in Form einer Abbuchung vom Sparkonto nichtig sei und deshalb, wenn der Sparer das Geld tatsächlich nicht empfangen habe, bei Beurteilung der Höhe des Sparguthabens im Währungsausgleich Vertriebener außer Betracht bleibe.

  • BVerwG, 21.05.1959 - III C 303.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1960 - III C 97.58
    Auch die Erwägungen, die dem Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1959 BVerwG III C 303.57 (ZLA 59 S. 380) ermöglicht haben, auf Grund kriegerischer Ereignisse die Ausführung eines Einziehungsauftrages für ausgeschlossen zu halten, können im vorliegenden Falle nicht durchgreifen; dort lag eine Urkunde vor, die einen durch den Einziehungsauftrag nicht geminderten Kontostand aufwies.
  • BVerwG, 28.01.1960 - III C 45.58
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1960 - III C 97.58
    Aus demselben Grunde war es möglich, in der Sache BVerwG III C 45.58 im Urteil vom 28. Januar 1960 (BVerwGE 10, 132 = ZLA 1960 S. 124 = MDR 1960 S. 430) einen Beweis darüber zuzulassen, daß Abbuchungen von einem gewissen Zeitpunkt an in dem Sparbuch nicht mehr vorgenommen waren.
  • BVerwG, 19.02.1959 - III C 147.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1960 - III C 97.58
    Dadurch unterscheidet sich der Fall des Klägers von dem Sachverhalt, der in der Sache BVerwG III C 147.57 (ZLA 59 S. 379) eine für den Sparer günstige Lösung ergeben hatte.
  • BGH, 20.11.1958 - VII ZR 4/58

    Sparbuch der Tochter - § 808 BGB, Reichweite der Legitimationswirkung, pVV (vgl.

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1960 - III C 97.58
    Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. November 1958 (NJW 1959 S. 622 = JZ 1959 S. 537) vermag eine andere Auffassung nicht zu stützen.
  • BVerwG, 14.07.1960 - III C 96.58

    Rechtsmittel

    Diese Klage hatte aus den in dem Urteil in der Sache BVerwG III C 97.58 aufgeführten Gründen Erfolg.

    Wie bereits in dem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG III C 97.58 ausgeführt worden ist, vermag der Senat sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts, es genüge, wenn die Klägerin aus der Nichtausführung des Überweisungsauftrages wenigstens einen zivilrechtlichen Anspruch gegen die Stadtsparkasse in Arnswalde gehabt habe, nicht anzuschließen.

    Wie bereits in der Parallelsache BVerwG III C 97.58 ausgeführt ist, handelt es sich bei § 23 Abs. 3 KWG um eine Vorschrift zum Schutze der Sparkassen, von deren Einhaltung diese absehen konnten.

  • BVerwG, 02.09.1961 - III B 183.60

    Voraussetzungen der Feststellung eines Vertreibungsschadens an Sparguthaben -

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 97.58 - (BVerwGE 11, 81 [BVerwG 14.07.1960 - III C 97/58]) ausgeführt hat, hat die Nichtbeachtung der Kündigungsvorschriften des Kreditwesengesetzes lediglich die Zahlung von Vorschußzinsen zur Folge.
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